Greenkeeper Verband
Deutschland e.V.

Der Weiterbildungsausschuss des GVD (WBA)
Das Hauptaugenmerk des WBA liegt im Bereich Aus- und Weiterbildung.
Er übt eine beratende Funktion für den Vorstand des GVD aus und ist Bindeglied zwischen den Regionalverbänden und dem Bundesverband.
Der WBA vertritt den GVD gemeinsam mit dem Vorstand bei der AGQ (Arbeitsgemeinschaft Greenkeeper-Qualifikation).
Der WBA hat das GVD-Zertifizierungssystem zusammen mit dem GVD als verbandsinternes Zertifizierungssystem eingeführt.
Geschäftsordnung des WBA
- Der WBA übt eine beratende Funktion für den Vorstand des GVD aus.
- Das Hauptaugenmerk des WBA liegt im Bereich Aus- und Weiterbildung.
- Der WBA ist Bindeglied zwischen den Regionalverbänden und dem Bundesverband.
- Der WBA vertritt den GVD gemeinsam mit dem Vorstand bei der AGQ (Arbeitgemeinschaft Greenkeeper- Qualifikation)
Aufgaben
- Der WBA erhält Arbeitsaufträge vom Vorstand des GVD.
- Der WBA erarbeitet eigene Vorschläge und Lösungsansätze im Bereich der Aus- und Weiterbildung.
- Der WBA analysiert die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung und erarbeitet Empfehlungen.
- Der WBA ist Ideengeber für Vorstand und Geschäftsstelle in Bezug auf Themenfindung und Referenten- Auswahl für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
- Der WBA entwickelt Dienstleistungsangebote im Bereich der Weiterbildung des GVD.
- Der WBA verstärkt die Kommunikationsverbindungen zwischen Regionalverbänden und Bundesverband.
Zusammensetzung und Arbeitsweise
Jeder Regionalverband bestimmt namentlich und schriftlich dem geschäftsführenden Vorstand und der Geschäftsstelle ein Ausschussmitglied, das vom Bundesverband bestätigt werden muss. Das Ausschussmitglied muss Mitglied im GVD sein. Ein Vorstandsmitglied des Bundesverbandes sowie die Geschäftsstelle des GVD haben einen ständigen Sitz im WBA. Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme. Zusätzlich können beratende Ausschussmitglieder vom WBA berufen werden.
Der Vorsitzende wird im zweijährigen Rhythmus während der ersten Sitzung im Jahr durch die Ausschussmitglieder aus ihrem Kreis gewählt. Er muss Mitglied des GVD sein.
Der WBA tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden. Außerdem erfolgt ein Informationsaustausch durch Rundschreiben, Telefonkonferenzen und Mails.