Greenkeeper Verband

Deutschland e.V.

Traumjob Greenkeeper / Sportrasenpfleger

Berufsbild Greenkeeper

Eine Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibung benötigt jeder Beruf – auch um sich weiter professionalisieren zu können. Eine Gruppe Studierender des Studiengangs Sportmanagement der Fachhochschule Koblenz, RheinAhrCampus Remagen, hat dieses Thema im Rahmen einer Hausarbeit bearbeitet. Diese Arbeit wurde im Seminar „Berufe im Sport“ unter Leitung von Prof. Dr. Rüdiger Falk, Gründer und Leiter des dualen Diplomstudiengangs Sportmanagement, im Sommersemester 2008 erstellt. Herausgekommen ist eine lesenswerte und informative Arbeit, die auch Vergleiche mit dem Greenkeeping in den Vereinigten Staaten und Großbritannien zieht.


Tätigkeitsbeschreibung

1. Vorwort

1. Vorwort

Die Arbeitsgemeinschaft Greenkeeper Qualifikation (AGQ), Wiesbaden, nimmt sich der Aufgabe an, den Golfclubs, Golfanlagenbetreibern und Golfplatzpflegepersonal* eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben zu geben, die bei der Pflege und dem Pflegebetrieb einer Golfanlage anfallen.

Diese Führungs- und Steuerungsaufgaben werden von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern oder, sofern vorhanden, vom Clubmanagement wahrgenommen.

Dabei werden sie fast immer von angestellten Mitarbeitern im Pflegebereich, der in vielen Fällen die Dimension eines mittelständischen Betriebes annimmt, intensiv unterstützt.

Management im Greenkeeping im umfassenden Sinne bedeutet: Zielsetzung, Planung, Organisation, Stellenbesetzung, Weisung, Koordination, Budgetierung, Kontrolle, Berichterstattung, Präsentation, Kundenorientierung.

2. Zweck des Anforderungsprofils

2. Zweck des Anforderungsprofils

Das vorliegende Anforderungsprofil

  • soll neben den bereits bestehenden Ausbildungen für Golfclubmanager (DGVGolfbetriebswirt/- in, IST/GMVD-Golfbetriebsmanager/-in) und Greenkeeper (Fachagrarwirt Golfplatzpflege und Geprüfter Head-Greenkeeper) Grundlage für die Qualifikation und Weiterentwicklung des Ausbildungskonzepts für das gesamte im Greenkeeping tätige Personal sein.
  • legt die AGQ zur Ermittlung von Qualifizierungsbedarf und zur Weiterentwicklung des Ausbildungsprogramms vor.
  • dient dazu, den Vorständen der Golfclubs und den Gesellschaftern von Betreibergesellschaften bei der Personalauswahl und -förderung, aber auch dem Golfplatzpflegepersonal selbst oder Bewerbern eine Orientierung zu geben, welche berufliche Qualifizierung jeweils notwendig ist, um kompetent die Aufgaben im Greenkeeping wahrzunehmen.


So können die Eignung, die Notwendigkeit zur Fortbildung und die Beurteilung von Mitarbeitern bzw. Arbeitsleistungen griffig festgestellt werden.

3. Zweck des Anforderungsprofils

3. Zweck des Anforderungsprofils

3.1. Vielfalt der Golfbetriebe und des Pflege-Managements

3.1. Vielfalt der Golfbetriebe und des Pflege-Managements

Das entwickelte Anforderungsprofil ist auf die verschiedenen Organisationsformen des Pflege- Management in Golfclubs und Betreibergesellschaften ausgerichtet. Die Organisationsstruktur hängt in erster Linie ab von:

  • der Größe und Struktur der Anlage sowie zusätzlicher Service- und Freizeiteinrichtungen (einfache Kurzplätze, 9-Lochanlage bis Mehrfachanlagen, Ferienresorts)
  • der Zielsetzung des Vereins oder der Betreibergesellschaft
  • den vorhandenen Kompetenzen im Clubmanagement bzw. Vorstand / Präsidium
  • der Bereitschaft zur Übernahme der diversen Aufgaben durch die Vorstandsmitglieder bzw. durch das Clubmanagement


den Anforderungen durch den Golfsport (Turnierhäufigkeit, evtl. PGA-Anforderungen, Sponsorturniere, Turnier- und Greenfeebetrieb parallel auf 18 und 9 oder Mehrfachanlagen, Entwicklung des Platzes auf ein besonderes Turnier hin oder länger gleichbleibende Qualität, privater Clubbetrieb bis gewinnorientierter Greenfeebetrieb)

Die eigentliche Managementfunktion bezieht sich dabei vorrangig auf den Pflegebetrieb der Anlage. Dabei wird der Pflegealltag beeinflußt durch:

  • Vegetations- und Witterungsabhängigkeit des Golfrasens (Frost, Dauerregen, Hochwasser, Hitze und Trockenheit, Rasenkrankheiten, Schädlingsbefall), die evtl. eine Platzsperre erforderlich machen
  • Wildschäden
  • Bauqualität
  • technischer Stand des Maschinenparks (Alter, Wartungsintervalle) oder der Beregnungsanlage
  • Personalsituation (Zahl der Mitarbeiter, Qualifikation)
  • Platzstandard (Course Rating)
  • Umweltaspekte („Golf und Natur“)


Es gilt, die Herausforderungen des Pflegealltags in besonderen Situationen des Golfbetriebs entsprechend zu meistern. Die golfsportbezogene Kompetenz wird in der Regel von Vorstand, Spielführer, Sportdirektor und Golf Professional abgedeckt, so daß vom Golfplatzpflegepersonal hauptsächlich unterstützende Funktionen zu leisten sind. Durch allgemein steigende berufliche Anforderungen und die Veränderung des Golfmarktes mit zunehmender Konkurrenz um Mitglieder und Greenfeespieler wird sich das Anforderungsprofil für das Personal in der Golfplatzpflege weiter entwickeln.

3.2. Personaleignung für die Golfplatzpflege

3.2. Personaleignung für die Golfplatzpflege

Die im Anforderungsprofil gemachte Einteilung in vier Qualifikationsgrade zeigt Unterschiede in der Eignung des Personals für die Golfplatzpflege mit zunehmenden Verantwortungs- und Leitungsaufgaben des Pflege-Managements (basierend auf Bildungsgrad, Erfahrungen z.B. im GaLaBau, Pflanzenbau und der Grünlandwirtschaft) auf.

Je höher die Anforderungen an das verantwortliche Golfplatzpflegepersonal sind, um so mehr wird ein höherer Ausbildungsstand erwartet, z.B. durch persönliche Weiterbildung aufbauend auf der bereits vorhandenen beruflichen Qualifikation in Seminarbesuchen, Selbststudium (Fachzeitschriften, Internet und Kontakte zur Informationsbeschaffung über Rasenforschung, Golfplatzmanagement; s. Abb.1).

Fachzeitschriften

  • Greenkeepers Journal
  • Rasen-Turf-Gazon
  • Golfmanager
  • Golf Course Management
  • Greenkeeper international
  • USGA Greensection Record

 

Publikationen

  • Biotopmanagement auf Golfanlagen (Bundesamt für Naturschutz und Deutscher Golf Verband e.V.)
  • „Golf und Natur“ (DGV)
  • Grundsätze zur umwelt- und funktionsgerechten Pflege von Rasensportflächen (Bundesinstitut für Sportwissenschaften)
  • FLL-Richtlinie für den Bau von Golfplätzen (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)
  • Regel-Saatgut-Mischungen (FLL)
  • Landschaftsbau (Dr. Schulz u.a.)


Internet

4. Anforderungs- und Tätigkeitsprofil für Golfplatzpflegepersonal

4. Anforderungs- und Tätigkeitsprofil für Golfplatzpflegepersonal

4.1.1. Typ A: Arbeitskräfte ohne Qualifikation in der Position: Saison-/Teilzeitkraft oder Platzarbeiter

4.1.1. Typ A: Arbeitskräfte ohne Qualifikation in der Position: Saison-/Teilzeitkraft oder Platzarbeiter

Sie werden für bestimmte einfachere Arbeiten, die in der Pflegesaison anfallen, eingewiesen und eingesetzt. Dazu kommen assistierende Tätigkeiten bei aufwendigeren Arbeiten. Golfplatzspezifische Kenntnisse sind entsprechend der Einweisungen vorhanden. Es bestehen keine weitergehenden Kenntnisse und Kompetenzen bezüglich des Greenkeepings.

Er hat die praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, um folgende Tätigkeiten auszuführen:

  • im Rahmen der Grundpflege der Unterhalt von Pflanz- und Rasenflächen als assistierende Tätigkeiten wie Anpflanzen, Säen, Soden legen, Transportarbeiten (Laub, Material, etc.), Mäharbeiten wie z.B. Böschungen und Rough, Tau abwedeln, Divots reparieren
  • nach Anweisung vorhandene Einrichtungen für den Spielbetrieb unterhalten, wie z.B. Abgrenzungen, Ausschilderungen, Markierungen, Ballwascher und Bänke, Pflege von Bunkern

Er hat Einblick, Bewußtsein und Verständnis für

  • die Bedienung bestimmter Geräte, für die er eingewiesen wurde. Er achtet auf das Einhalten der korrekten, vorgegebenen Einstellung dieser Geräte
  • die besondere Situation auf dem Golfplatz (Platzregeln, Verhalten auf dem Platz während des Spielbetriebs)
  • Unfallverhütungsvorschriften

Die Arbeiten werden nach gegebenen Anweisungen ausgeführt.

4.1.2. Typ B: Qualifizierter Platzarbeiter

4.1.2. Typ B: Qualifizierter Platzarbeiter

Platzarbeiter/Greenkeeper stellen den größten Teil der Mitarbeiter in der Golfplatzpflege dar. Diese setzen sich zusammen aus

  • angelernten Platzarbeitern mit geringer bis mittlerer Qualifikation
  • langjährig tätige oder auch neue Mitarbeiter in der Qualifizierungsphase, die fachliche Grundkenntnisse durch entsprechenden Berufsabschluß oder mehrjährige Mitarbeit oder Seminarbesuche erworben haben.


Sie haben abgegrenzte Aufgabenbereiche bis zum mittleren Schwierigkeitsgrad, die sie eigenverantwortlich abdecken.

Er ist vertraut und hat vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten bei

  • der Bedienung, Einstellung und Wartung von Maschinen im Pflegebetrieb
  • allen Mäharbeiten

und hat genaue Kenntnis und Fähigkeit zur Umsetzung

  • beim Unterhalt von Rasen- und Pflanzflächen
  • bei der Ausbringung von Düngern auf Rasenflächen
  • beim Unterhalt von Platz- und Spieleinrichtungen
  • bei der Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften
  • von Teamwork und Motivation


Des Weiteren hat er Einsicht und systematischen Überblick in

  • den Golfsport (Golfregeln, Platzregeln, Verhalten während des Spielbe-triebs)
  • Probleme bei Bau- und Spielbetrieb
  • Einfluß des Wetters und der Witterung auf Pflanzenwachstum, Daten-sammlung
  • umweltrelevante Bereiche des Golfplatzes
  • Pflegeplanung
  • Materialwirtschaft, Materialanschaffung, Lieferscheine

Die Aufgaben und Arbeiten können im Rahmen der durch das Pflege-Management eingeräumten Vollmachten teilweise eigenverantwortlich ausgeführt werden.

4.1.3. Typ C: Geprüfter Greenkeeper / Fachagrarwirt Golfplatzpflege in der Position: Greenkeeper, Erster Assistent oder Head-Greenkeeper

4.1.3. Typ C: Geprüfter Greenkeeper / Fachagrarwirt Golfplatzpflege in der Position: Greenkeeper, Erster Assistent oder Head-Greenkeeper

Der Geprüfte Greenkeeper stellt die Basis für das pflegeverantwortliche Greenkeeping dar. Er hat alle erforderlichen fachlichen Grundlagen und den aktuellen Wissenstand der Golfplatzpflege, die zur fachgerechten Pflege, deren Überwachung und Organisation auf dem Golfplatz auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten befähigen.

Die fundierten Kenntnisse sind teilweise aus vorangegangenem Berufsabschluß als Landwirt, Forstwirt und Gärtner, (Gehilfe, Meister, Techniker, Diplom) und speziell durch die Greenkeeper-Fortbildung (DEULA) mit mindestens zwei Jahren Golfplatz-Pflegepraxis (bei Fremdberufen mind. sechs Jahre) erworben. Je nach Struktur des Golfbetriebes hat er die eigenverantwortliche Leitung der Platzpflege inne.

Er beherrscht

  • alle fachspezifischen Grundlagen und hat den aktuellen Wissenstand im Greenkeeping entsprechend dem Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluß "Fachagrarwirt Golfplatzpflege" (Boden- und pflanzenkundliche Anforderungen an einen Golfplatz; Ökologische und rechtliche Grundfragen; Vegetationsbezogene Pflegemaßnahmen; Wartung und Einsatz von Maschinen und Geräten; Golfplatz und Spielbetrieb; Arbeitsorganisation und Betriebsführung)

Weiter beurteilt und entscheidet er verantwortlich über

  • das Management von Rasenflächen, technische Entscheidungen zur effektiven Pflege und Optimierung der Qualität der verschiedenen Funktionsflächen, Erneuerung von Flächen
  • Kontrolle und Abnahme von Fremdarbeiten in der Pflege
  • den Einsatz spezieller Technik bei Regeneration und Renovationsmaßnahmen, wie Aerifizierung und Tiefenlockerung
  • die Feststellung und Behebung von Dränageproblemen
  • die Optimierung der Beregnungstechnik im Sinne der Wassereinsparung, Instandhaltung der Beregnungstechnik
  • die Pflanzenernährung, Düngerarten, Anwendungsmöglichkeiten und entscheidet Düngeplanung
  • die Pflanzenernährung, Düngerarten, Anwendungsmöglichkeiten und entscheidet Düngeplanung
  • die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes, hat Sachkundenachweis, entscheidet verantwortlich über Applikationstechniken, Einsatz und Auswahl von Pflanzenschutzmitteln
  • Bedienung, Einstellung, Wartung, Instandhaltung und Einweisung bei Maschinen und entscheidet über das optimale Maschinenprogramm (-ausstattung) und deren Nutzungsdauer sowie über einen mehrjährigen Investitionsplan
  • die gesamte Pflegeplanung unter Berücksichtigung der genehmigungs- und ordnungsrechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten

Er stellt die Führungskraft im Pflegebetrieb dar und arbeitet mit dem Vorstand und/oder Management zusammen. Er ist verantwortlich für Teamwork, Motivation und Konfliktbewältigung, die verantwortliche Führung von Mitarbeitern und beherrscht die wichtigsten Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts.

Er erwirbt Grundwissen über:

  • Planungsaspekte wie Designkriterien, Course-Rating, Planungsumsetzung, insbesondere von Pflege und Pflanzplänen, landschaftspflegerische Vorgaben
  • Gesetze, Normen, Richtlinien, Empfehlungen, Boden- und Materialprüfverfahren, Abnahmekriterien
  • Umweltverbesserungsmaßnahmen, Einsatz umweltfreundlicher Materialien, Biotopinitialisierung und –pflege, Umweltmanagementplan, Umweltzertifizierung


Er verfügt über vertiefte und erweiterte Kenntnisse, Vertrautheit und Fertigkeiten

  • im Golfsport
  • über Golfplatzarten, Flächenbedarf, Bodenarten, Konstruktionstypen, Wasserverhältnissein der Zusammenarbeit mit Behörden, Geschäftspartnern
  • in der Umsetzung des Führungsstils
  • in der Argumentationsfähigkeit zur Umsetzung der erforderlichen Kriterien des Greenkeepings
  • in der EDV für Beregnungs- und Greenkeeping-Software zur Datenerfassung


Die Größe des Golfclubs, die Größe und Intensität der Nutzung der Golfanlage, die Vielfalt der Service- und Freizeitangebote, die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter und die vereinbarte Zielsetzung beeinflussen die Bedeutung und Gewichtung der oben genannten Anforderungen.

Je nach Situation ist ein hauptberufliches Pflege-Management erforderlich, das der Clubvorstand auf den Fachagrarwirt Golfplatzpflege delegiert. Nach Vereinsrecht bleibt die Leitungs- und Verantwortungsfunktion beim Vorstand. Die Ausführung bestimmter Managementaufgaben sollte im Rahmen von Stellenbeschreibungen oder im Arbeitsvertrag auf den Fachagrarwirt Golfplatzpflege übertragen werden.

4.1.4. Typ D: Geprüfter Head-Greenkeeper in der Position: Head-Greenkeeper oder Course Manager

4.1.4. Typ D: Geprüfter Head-Greenkeeper in der Position: Head-Greenkeeper oder Course Manager

Der Schwerpunkt liegt im Managementbereich. Die in den Grundlehrgängen zum Fachagrarwirt Golfplatzpflege erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind durch Teilnahme an zielgruppenorientierten Lehrgängen für Greenkeeper erweitert bzw. vertieft, auch mit wissenschaftlichen Vorgehensweisen. Der Geprüfte Head-Greenkeeper hat nach seiner Prüfung zum Fachagrarwirt Golfplatzpflege mindestens 3 weitere Jahre Praxis vorzuweisen.

Der Head-Greenkeeper ist der Bereichsleiter des wichtigsten Teils einer Golfanlage und repräsentiert den Golfplatz nach außen. Er setzt Managementmethoden mit seinem fundierten Fachwissen und entsprechender Mitarbeiterführung um.

Wichtig ist neben fundierter Fachkenntnis die Fähigkeit zur Präsentation und Argumentation mit dem Ziel einer engen Zusammenarbeit mit Clubvorstand und Management und der Darstellung in der Öffentlichkeit. Auf der betrieblichen Seite ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Clubvorstand und dem Gesamtmanagement der Golfanlage erforderlich.

Er beherrscht

  • alle fachspezifischen Zusammenhänge entsprechend der Fortbildungsabschlüsse Fachagrarwirt Golfplatzpflege und Geprüfter Head-Greenkeeper
  • das Wissen über Golfplatzarten, Flächenbedarf, Bodenarten, Konstruktionstypen, Wasserführung
  • das Projektmanagement, Bauüberwachung, Bauabnahmekriterien, Koordination von Bau-, Spiel- und Pflegebetrieb
  • die Maschinenkunde
  • Beratung, Argumentation und Zusammenarbeit mit Präsidium, Vorstand, Geschäftsführung/Management, Ausschüssen
  • die Förderung von Teamwork und Motivation
  • EDV: Beregnungs- und Greenkeeping-Programme, Text- und Tabellen-verarbeitung mit MS Word und MS Excel
  • Planung: Datenerfassung, Budgeterstellung, Inventur, betriebswirtschaftliche Kennzahlen
  • Auswertung: Soll-Ist-Vergleich, Betriebsvergleich, Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Controlling
  • die Dokumentation von Maßnahmen bzw. den Vergleich von verschiedenen Maßnahmen und Versuchen sowie deren Auswertung
  • Koordination von Bau- Spiel- und Pflegebetrieb

Weiter beurteilt und entscheidet er verantwortlich über

  • Optimierung von Beregnungstechnik, Pflanzenernährung, Pflegetechnik, integrierten Pflanzenschutz unter Berücksichtigung vegetationstechnischer Zusammenhänge
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Geschäftspartnern
  • Pflegeplanung, Turnierplanung in Zusammenarbeit mit dem Management und Turniervorbereitung
  • Personalplanung, -entwicklung, -suche, -einsatzsteuerung, -überwachung, -verwaltung, - beurteilung
  • Qualitäts- und Zeitmanagement, Optimierung von Arbeitsabläufen, Plan-Ziel-Kontrolle, Schadensbegrenzung
  • Verbesserung, Rationalisierung, Outsourcing, Umstrukturierung im Pflegebetrieb im Rahmen abgestimmter Finanzmittel


Weiter ist er vertraut und hat Fertigkeiten

  • In umweltrelevanten Bereichen, wie z.B. den Einsatz umweltfreundlicher Materialien, Biotopinitialisierung, -entwicklung und -vernetzung, ökologische Untersuchungsmethoden, Umweltbericht, Umweltmanagementplan, Umweltzertifizierung
  • in der Umsetzung von landschaftspflegerischen Plänen und Programmen
  • im selbständigen Fortentwickeln der Pflanzungen und Biotopstrukturenim Umgang mit Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen, Planumsetzung, Designkriterien, Course Rating, Landschaftsbau
  • mit verschiedenen Faktoren der Baugrundlagen wie Gesetze/Normen/Richtlinien, bodenmechanische Zusammenhänge und Prüfverfahren, Abnahmekriterien
  • in der Gesprächsführung, Rhetorik, Verhandlungstechnik, Diskussionsleitung, Mitgliederversammlung
  • in der Selbstkontrolle, Selbstanalyse, Auftreten, freie Rede
  • mit Zusammenhängen des Arbeits- und Sozialrechts, wie z.B. Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten, Arbeitsschutz (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz- VSG), Vollmachten, Sozialvorschriften
  • mit Zusammenhängen über Recht und Versicherung, Baurecht, Umweltrecht, Haftungsfragen, Unfallversicherungen, VOB, VOL, Kaufverträge
  • mit Schriftverkehr: Erscheinungsbild, Formalien, Unterschriftenregelung, Informationsgehalt
  • mit Öffentlichkeitsarbeit: Clubnachrichten, Führungen, Imagepflege, Pressemitteilungen
  • im Golfspiel
  • mit Englischkenntnissen


Im Vordergrund dieses Typs steht der pflegeoptimierte Betrieb einer Golfanlage. Die Golfplatzpflege stellt einen eigenen Bereich dar, den der Head-Greenkeeper als Bereichsleiter eigenverantwortlich führt und überwacht. Die Pflege der Golfanlage wird nicht nur unter pflanzenbaulichen Gesichtspunkten sondern auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten betrieben. Eigenverantwortlich wird im Rahmen des Budgets die gesamte Jahrespflege geführt.

4.2. Persönliche und soziale Kriterien für das Anforderungsprofil

4.2. Persönliche und soziale Kriterien für das Anforderungsprofil

In den vorangegangenen Abschnitten sind die wesentlichen fachlichen Kriterien für das Anforderungsprofil herausgearbeitet worden. Darüber hinaus spielen auch persönliche Eigenschaften und Einstellungen für die besondere Situation des Golfbetriebes eine wichtige Rolle.

Die Wertigkeit dieser Kriterien kann nicht von der AGQ vorgeschlagen werden. Die Reihenfolge der nachfolgenden Aufzählung gibt keine Wertigkeit des einzelnen Kriteriums wieder.

Eigenschaftensehr wichtigwichtighilfreich
Gute Allgemeinbildung
kommunikativ
durchsetzungsfähig
diplomatisch
einsatz- u. „dienstleistungsbereit“ (auch am Wochenende)
freundlich
sorgfältig, gewissenhaft, zuverlässig
teamfähig, vermittlungsfähig
umweltbewußt
Vorkenntnisse aus artverwandtem Beruf

4.3. Berufsbezeichnungen

4.3. Berufsbezeichnungen

Die vier wesentlichen Typen zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Golfplatzpflege sind heterogen. D.h., es kann kein einheitliches Anforderungsprofil für alle Vereine und Anlagen geben. Das Anforderungsprofil muß sich vielmehr an den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Golfclubs und des Golfplatzes mit seinen Nebeneinrichtungen ausrichten. Die Bandbreite der wahrgenommenen Aufgaben im Greenkeeping ist relativ groß. Die Einstufung des Personals in vier Typen zeigt eine zunehmend professionellere Qualifikation.

Die Typen A und B (Platzarbeiter/Greenkeeper) beschränken sich auf Tätigkeiten bis mittlere Schwierigkeitsgrade. Für sie gibt es bisher keine einheitliche Qualifizierung.

Diese wird entweder aus einschlägigen Berufen mit der entsprechenden Grundausbildung (z.B. Gärtner, Landwirt), die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren (A- und B-Kurs der DEULA-Greenkeeper- Fortbildung, Maschinenkurse verschiedener Anbieter, Rasenpflegeseminare der Industrie) oder durch langjährige Golfplatzpraxis mitgebracht.

Für Positionen mit entsprechenden Anforderungen bzw. Verantwortung wird den Berufsbezeichnungen Fachagrarwirt Golfplatzpflege/Geprüfter Greenkeeper und Geprüfter Head-Greenkeeper der Vorzug vor der allgemeinen Bezeichnung Greenkeeper gegeben. Die beiden Abschlüsse Fachagrarwirt Golfplatzpflege (seit 1990) und Geprüfter Head-Greenkeeper (seit 1997) dokumentieren einen weitgehend einheitlichen Wissenstand und ermöglichen eine Einordnung im europäischen Bereich vergleichbar dem englischen und schottischen Qualifikationssystem.

5. Organisatorische Stellung der Golfplatzpflege im Golfbetrieb

5. Organisatorische Stellung der Golfplatzpflege im Golfbetrieb

Die Organisationsmodelle von Golfbetrieben sind sehr vielgestaltig und werden von zahlreichen Faktoren bestimmt. Sie können daher nicht erschöpfend dargestellt werden. Die beiden folgenden vereinfachten Modelle sollen als Anregung für die Einbindung des Greenkeepings in den Golfbetrieb dienen.

Abb. 4: Organisationsmodell I

Das Platzpflegeteam, das in der Position eines Head-Greenkeepers geführt wird, erledigt vom ehrenamtlichen Clubvorstand oder von der Geschäftsführung eines Golfplatzbetreibers zugewiesene Aufgaben. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die routinemäßigen Pflegemaßnahmen und die routinemäßige Beschaffung von Betriebsmitteln für die Platzpflege. Entscheidungen über Budgets, Investitionen, Personalbeschaffung und dergleichen verbleiben demgegenüber beim Clubvorstand bzw. der Geschäftsführung des Golfplatzbetreibers.

Abb. 5: Organisationsmodell II

Im zweiten Modell kommt dem Head-Greenkeeper die Aufgabe der Umsetzung von Strategien zu, die vom Clubvorstand oder dem Golfplatzbetreiber beschlossen werden. Er handelt im Rahmen von ihm erteilten Vollmachten und vorgegebenen Budgets, an deren Erstellung er maßgeblich beteiligt ist. Hierarchisch steht er damit auf der gleichen Stufe wie der Clubmanager, mit dem er eng zusammenarbeitet. Er ist gegenüber den Mitarbeitern im Greenkeeping weisungsbefugt und trägt für diesen Bereich Personalverantwortung. Dem Clubvorstand bzw. Golfplatzbetreiber gegenüber ist er zur Rechenschaft verpflichtet.

In beiden Modellen sollten die Zuständigkeiten und Vollmachten des Head-Greenkeepers oder Greenkeepers in leitender Funktion schriftlich dokumentiert werden. Dafür bieten sich als Organisationsmittel Stellenbeschreibungen an, durch die auch die Zusammenarbeit mit anderen Stellen im Golfplatzbetrieb geregelt werden kann.

6. Fazit

6. Fazit

Der Clubvorstand und die Gegebenheiten des Clubs bzw. der Betreibergesellschaft bestimmen den Stellenwert und damit das Anforderungsprofil für die Mitarbeiter in der Golfplatzpflege, das von einfacher Handarbeit bis hin zu Führungs- und Leitungsaufgaben alles umfassen kann.

Schon die unterschiedlichen Zielsetzungen eines Golfclubs einerseits (Freude am Golfspielen im eigenen Kreis) und einer Golfanlage mit Profit-Center-Ausrichtung andererseits (Gewinnerwirtschaftung unter optimaler Nutzung der Ressourcen) stellen unterschiedliche Erwartungen an den Zustand des Platzes und an das Pflege-Management und haben damit Einfluß auf die Personalauswahl bzw. die Personalqualifizierung.

Die einzelnen Kriterien im Anforderungsprofil sind sehr sorgfältig auf die Gegebenheiten des jeweiligen Golfclubs und des jeweiligen Platzbetriebs zu prüfen.

Es muß außerdem Raum für individuelle Kriterien geben, die in jedem Club bzw. jeder Betreibergesellschaft an die Stelleninhaber gestellt werden.

Durch allgemein steigende berufliche Anforderungen und die Veränderung des Golfmarktes mit zunehmender Konkurrenz um Mitglieder und Greenfeespieler wird sich das Anforderungsprofil für das Personal in der Golfplatzpflege weiter entwickeln.

7. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft-Greenkeeper-Qualifikation

7. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft-Greenkeeper-Qualifikation

Deutsche Rasengesellschaft e.V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

Telefon: 0228 81 00 235
Telefax: 0228 81 00 248

info (at) rasengesellschaft.de 
www.rasengesellschaft.de

Deutscher Golf Verband e.V.*
Viktoriastraße 16
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 99 02 00
Telefax: 0611 99 02 040

info (at) golf.de 
www.golf.de

Eur. Inst. of Golf Course Architects
c/o Chiddingfold Golf Club
Petworth Road
GB- Chiddingfold Surrey GU8 4SL

Telefon: 00 4414 28 68 15 28
Telefax: 00 4414 28 68 55 28

info (at) eigca.org 
www.eigca.org 


Greenkeeper Verband Deutschland e.V.
Kreuzberger Ring 64
65205 Wiesbaden

Telefon: 0611 90 18 725
Telefax: 0611 90 18 726

gvd (at) dgv.golf.de
www.greenkeeperverband.de

Landwirtschaftskammer NRW
Referat 34 Postfach 19 69
53009 Bonn

Telefon: 0228 70 31 351
Telefax: 0228 70 38 285

markus.hammes (at) lwk.nrw.de
www.landwirtschaftskammer.de

Bayerisches StMLF
Fortbildungszentrum für Land- und Hauswirtschaft

Kommerzienrat-Winkelhofer-Str. 1
86899 Landsberg am Lech

Telefon: 08191 33 58 412
Telefax: 08191 33 58 415

poststelle (at) agrarbildungszentrum-landsberg.de


DEULA Bayern GmbH
Wippenhauser Straße 65
85354 Freising

Telefon: 081 61 48 780
Telefax: 081 61 48 78 48

info (at) deula-bayern.de 
www.deula-bayern.de 

DEULA Rheinland GmbH
Krefelder Weg 41
47906 Kempen

Telefon: 02152 20 57 70
Telefax: 02152 20 57 99

deula-rheinland (at) deula.de 
www.deula-kempen.de

Bundesverband Golfanlagen e.V.
Georg-Wimmer-Ring 14
85604 Zorneding bei München

Telefon: 08106 99 56 70
Telefax: 08106 99 56 72

info (at) bvga.de
www.bvga.de


PGA of Germany
Landsberger Straße 290
80687 München

Telefon: 08917 95 88 0
Telefax: 08917 95 88 29

info (at) pga.de
www.pga.de

Golf Management Verband Deutschland e.V.
Infanteriestraße 19 / Haus 4a
80797 München

Telefon: 08999 01 76 30
Telefax: 08999 01 76 34

info (at) gmvd.de
www.gmvd.de

Bildungsinstitut H.C. GmbH
Admannshäger Damm
18211 Bargeshagen

Telefon: 0382 03 49 114
Telefax: 0382 03 49 117

ploeger (at) bildungsinstitut-hc.de
www.bildungsinstitut-hc.de

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